PCR-Pool-Tests im Schulalltag

Stand: 24. April 2022

In der Woche nach den Osterferien 2022, also vom 25. – 29. April 2022 führen wir die Testungen im Klassenzimmer nach dem bekannten Schema durch:
Montag: Antigen-Schnelltest für alle Klassen, PCR-Pool-Test für die Jahrgangsstufen 1 und 2
Dienstag: PCR-Pool-Test für die Jahrgangsstufen 3 und 4
Mittwoch: PCR-Pool-Test für die Jahrgangsstufen 1 und 2
Donnerstag: PCR-Pool-Test für die Jahrgangsstufen 3 und 4


Grundschüler werden seit dem 20. September 2021 zweimal wöchentlich mit einem PCR-Pool-Test getestet.
Wie dieser Test abläuft, erklärt der Kasperl der Augsburger Puppenkiste sehr charmant in diesem Video:


Wann und wie oft wird getestet?

Jedes Kind wird zweimal in der Woche mit dem PCR-Pool-Test getestet.
Wir testen die Kinder der 1. und 2. Klassen immer am Montag und Mittwoch.
Wir testen die Kinder der 3. und 4. Klassen immer am Dienstag und Donnerstag.

Zusätzlich werden alle Kinder am Montag Morgen mit einem Antigen-Schnelltest getestet.

Im Fall einer Corona-Infektion innerhalb der Klasse wird für die Dauer von einer Woche täglich getestet um etwaige Folgeinfektionen sofort zu entdecken.

Kinder, die nicht in der Schule getestet werden dürfen, müssen außerhalb der Schule getestet werden.
Alternativ zur Teilnahme am PCR-Pooltestverfahren kann Ihr Kind gemäß der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung auch die folgenden Nachweise vorlegen:

  • den negativen Testnachweis eines maximal vor 48 Stunden durchgeführten PCR-Tests, eines POC-PCR-Tests oder eines weiteren Tests nach Amplifikationstechnik (Vorlage zweimal die Woche)
    In der Westparkschule muss dieser Test montags und donnerstags vorgelegt werden.
  • den negativen Testnachweis eines maximal vor 24 Stunden durchgeführten POC-Antigentests (Vorlage dreimal die Woche)
    In der Westparkschule muss dieser Test montags, mittwochs und freitags vorgelegt werden.

Es muss ein Test von einer offiziellen Teststelle sein (Testzentrum, Arztpraxis, Apotheke, etc.).
Ein von den Eltern zuhause durchgeführter Antigen-Schnelltest gilt nicht.
Die Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung – 14. BayIfSMV). § 2 Nr. 7 c) COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) sieht vor, dass nur Testungen durch Leistungserbringer nach § 6 Abs. 1 Coronavirus-Testverordnung (TestV) anzuerkennen sind. Gemäß § 6 Abs. 1 TestV sind Leistungserbringer u. a. die zuständigen Stellen des öffentlichen Gesundheitsdienstes und die von ihnen betriebenen Testzentren sowie Arztpraxen und die von den Kassenärztlichen Vereinigungen betriebenen Testzentren. Der öffentliche Gesundheitsdienst sowie die von ihnen betriebenen Testzentren können zudem Dritte als Leistungserbringer beauftragen (vgl. § 6 Abs. 2 TestV).


Ablauf des PCR-Pool-Tests im Klassenzimmer:

Zunächst geben die Kinder eine Speichelprobe für den Pool-Test ab.
Dazu lutschen die Kinder für 30 sec. an einem Stäbchen.
Dieser Speicheltupfer wird anschließend in einen Sammelbehälter für die ganze Klasse gegeben („Poolprobe“).

Anschließend bekommt jedes Kind einen weiteren Abstrichtupfer, auf dem es wieder für 30 sec. lutscht.
Dieser wird einzeln in ein Röhrchen verpackt und als „Rückstellprobe“ mit dem Pooltest ins Labor geschickt.


Was passiert im Labor?

Im Labor wird zunächst die Poolprobe untersucht. Ist diese negativ, ist die ganze Klasse frei von Viren.
Die Rückstellproben dieser Klasse werden dann vernichtet.

Ist die Poolprobe einer Klasse positiv, werden alle einzelnen Rückstellproben dieser Klasse einzeln untersucht.
Das Kind mit der positiven Probe wird bis zum nächsten Morgen um 6.00 Uhr benachrichtigt und wird sofort in Quarantäne geschickt. Das Gesundheitsamt wird benachrichtigt.
Die anderen Kinder dieser Klasse, deren Rückstellproben negativ waren, dürfen normal am Unterricht teilnehmen.


Wie erfahre ich das Ergebnis?

Ab dem 20. September 2021 bekommen alle Eltern eine Mail vom Absender noreply@pooltest-bayern.de.
Klicken Sie auf den Link in dieser Mail, um Ihre Mailadresse zu bestätigen.

Sollte die Probe Ihres Kindes positiv sein, bekommen Sie am Folgetag der Testung bis spätestens 6.00 Uhr morgens eine Nachricht per Mail, bzw. SMS. Ihr Kind muss in diesem Fall zuhause bleiben.
Bitte kontrollieren Sie regelmäßig Ihre Mails.


Einverständniserklärung:

Die Speichelproben der Kinder werden von einem Labor getestet.
Damit Sie als Eltern schnell informiert werden können, werden Ihre Daten an das Labor übermittelt.
Welche Daten das genau sind, entnehmen Sie bitte den Informationen zur Einverständniserklärung.

Noch in der ersten Schulwoche erhalten Sie aus der Schule die Einverständniserklärung.
Bitte füllen Sie diese aus und geben Sie sie unterschrieben zurück an die Schule.


Elterninformation des Ministeriums:

Hier finden Sie noch einen Elternbrief aus dem Kultusministerium mit näheren Informationen.

Weitere Informationen und Hintergründe finden Sie auf der Homepage des KM.


Diese angenehmere und sicherere Art des Testens führen die Kinder zuverlässig seit Beginn des Schuljahres durch und wir sichern damit unseren Schulalltag bestmöglich ab.

Ein Gedanke zu “PCR-Pool-Tests im Schulalltag

  1. Pingback: Unterricht ab Di, 14.9.2021 | Westpark-Grundschule

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.